Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
T befand sich im Nachtzug der DB-AG, ohne einen Fahrschein gelöst zu haben. In seiner Tasche befand sich ein Springmesser mit 15cm Klingenlänge. Er betritt ein Abteil, in dem der schlafende O sich befand. Ohne das O dies bemerkt, entnimmt der T aus dem Rucksack des O dessen Handy. Kurz darauf trifft der bei der DB-AG angestellte Schaffner auf den T und fragt ihn nach dessen Fahrschein. T erwidert, dass er dies nicht bei sich habe und es erst holen müsse. T kann sich wieder entfernen. Nachdem der Schaffner ihn erneut antrifft und ihn auffordert das Ticket zu zeigen zieht der T das Messer und fordert den Schaffner unter Todesdrohungen auf ihn gehen zu lassen. Der T kann aus dem Zug aussteigen. Auf dem Nachhauseweg kommt T auf die Idee ein PKW zu entwenden. Im Wohngebiet findet er einen BMW, der mit einem Keyless-Go System ausgestattet ist. T weiß, das er mit einem Verstärker den PKW öffnen und anmachen kann, wenn er das Signal des Schlüssels des Berechtigten verstärkt. So geschieht es. T kann mit dem PKW wegfahren. Am nächsten Tag möchte er das Handy und den PKW zu Geld machen, ersucht daher den B auf. B möchte selbst den PKW als „Schnäppchen“ nutzen und zahlt weit unter Marktwert (10000Euro). Das Handy erklärt er sich bereit weiterzuvermitteln. Am nächsten Tag vereinbart er mit dem P, der in Wirklichkeit ein Zivil-Polizist ist, eine Übergabe des Handys auf einem Parkplatz. Als sich P als Polizist zu verstehen gibt, flieht B und fährt mit seinem PKW mit voller Geschwindigkeit auf den P zu. P kann sich nur unverletzt retten, weil er selbst in letzter Sekunde wegspringt. Strafbarkeit A u. B?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2023 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.