Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Mai 2022

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Gefragt wurde nach der Strafbarkeit einer Heilpraktikerin A, die in ihrer Praxis auch Botox Behandlungen im Gesicht anbot, obwohl ihr das dazu erforderliche Zertifikat samt zugehöriger Ausbildung fehlte. Sie bot die Botox Behandlung dennoch an und gab wahrheitswidrig an, ein entsprechendes Zertifikat zu besitzen. Die A wusste jedoch um die Gefährlichkeit, die von einer falsch gesetzten Spritze ausgeht. Diese bestand unter anderem darin, dass Patienten Gesichtslähmungen bekommen können, sowie bei Spritzen in eine Arterie eine lebensbedrohliche Lage eintreten kann. In der Klausuraufgabe war außerdem angemerkt, dass die Wahrscheinlichkeit solcher Komplikationen auch bei ordnungsgemäß durchgeführter Behandlung besteht, wenn auch vermindert. Nachdem die Patientin B von A behandelt wurde, und sie nachträglich von der fehlenden Qualifikation erfährt, sagt sie, dass Sie der Behandlung nicht zugestimmt hätte, wenn Sie davon gewusst hätte. A bringt insoweit vor, dass die Behandlung der B einwandfrei verlief (was zutrifft), und sie somit nicht strafbar sei.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2022 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.