Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2019 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Der Sachverhalt hat sich unterteilt in zwei Aufgaben. Teil eins war rein materielles Strafrecht und der zweite Teil war ein etwas ausführlicher StPO Teil. An den zweiten Teil erinnere ich mich leider kaum. (StPO war nicht mein Lieblingsthema)
Kurz zum Inhalt:
– Der Täter fuhr zur Bundesautobahn und montierte ein fremdes KFZ Kennzeichen ab und montierte es an sein Fahrzeug.
– Machte sich mit seinem Fahrzeug und dem fremden Kennzeichen sodann auf den Weg zur einer Betriebsstelle, um Maschinen zu entwenden und weiterzuveräußern. (§§ 123, 242, 243, 244 StGB)
– Später gab er die Maschinen seinem Freund/ Bekannten und dieser wollte diese Maschinen ins Ausland bringen und dort verkaufen. (§ 259)
– An der Grenze, bevor er Deutschalnd verlassen kann, ist er dann durch die Polzei aufgefolgen. (Versuch/ Vollendung)
Der Fall war angelehnt an: BGH, Beschl. v. 31.10.2018 – 2 StR 281/18, BeckRS 2018, 39074. Ein Schwerpunkt des Falles war die Abgrenzung Vollendung und Versuchsbeginn bei der Absatzhilfe i.S.d § 259 StGB.