Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom November 2023

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

A ist bei dem Landwirt B als Arbeitnehmer tätig. In der ersten Aufgabe ging es darum, dass A die Schafe des B auf einer Weide, welche dem B von C zur Verfügung gestellt wurde, weiden ließ. Das auf der Weide befindliche Gras war für die Schafe jedoch giftig und hätte als solches von A erkannt werden müssen. Einen entsprechenden Hinweis von C and B gab es nicht. Gefragt war nach Schadensersatzansprüchen des B gegen den A. In Aufgabe 2 ging es darum, dass A nicht die von B vorgesehene Arbeitskleidung trägt, da er sich einer gewissen Kulturszene verpflichtet fühlt (keine Religion oder ähnliches) und seine Kleidung deshalb nicht ablegen wollte. B kündigt dem A außerordentlich und hilfsweise ordentlich, einmal wegen der Kleidung und außerdem wegen der verstorbenen Schafe. Gefragt war nach der Wirksamkeit der Kündigung. Abzuhandeln war demnach ein vertraglicher Anspruch des B gegen A aus §§280 I, 241 II, 611a BGB mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Besonderheiten insb. zum innerbetrieblichen Schadensausgleich und allgemeine sowie besondere Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2023 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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