Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2016 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
A kauft ein Auto von dem Autohändler B. In Werbeprospekten zu dem Automodell, die vom Hersteller ausgegeben werden und sowohl im Internet abrufbar sind und auch bei den Händlern ausliegen, wird damit geworben, dass das Auto bestimmte Schadstoffwerte nicht überschreitet. 7 Monate nach dem Kauf kommt heraus, dass die Autos diesen Typs tatsächlich höhere Schadstoffwerte aufweisen, als in den Prospekten angepriesen. Dadurch ist die Brauchbarkeit des Autos jedoch nicht beeinträchtigt. Auch ist der tatsächliche Schadstoffwert nicht so hoch, dass es nicht mehr möglich wäre, mit einer entsprechenden Plakette in die Innenstadt zu fahren, die zu einer Schadstoffreduzierten Zone erklärt worden ist, in der nur Autos fahren dürfen, die bestimmte Stadstoffgrenzwerte nicht überschreiten.
Der A ist unglücklich über die Umstände und fragt Sie, ob er einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Autohändler B oder den Hersteller hat. Außerdem möchte er wissen, ob er gegebenenfalls von dem Vertrag mit B zurücktreten kann.
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