Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2018 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Mieterin baut in der Mietwohnung Cannabis an. Sie hat auch einen neuen TV gekauft unter Eigentumsvorbehalt. Den alten TV hat sie aber auch noch. Die letzten beiden Raten für den TV hat sie nicht bezahlt.
Das Mietverhältnis wurde gekündigt. Im Bearbeitervermerk stand, dass die Kündigung wirksam ist. Auf Grund des Anbaus von Cannabis gab es einen Durchsuchungsbeschluss wobei die Haustür aufgebrochen wurde. Dafür verlangt der Vermieter von der Mieterin nach Kündigung Ersatz. Bzw. dafür will der Vermieter den TV haben um sich daraus zu befriedigen. Den Schadenserstz macht er erst nach Kündigung geltend. Weil die Mieterin in U-Haft ist, bittet sie eine Freundin die Wohnung zu räumen, also auch den TV. V will von F Herausgabe. Die M hat der F den TV aber schon zur Sicherheit für „geliehenes“ Geld übereignet. Die F wusste von dem Eigentumsvorbehalt auch nichts.
Zweiter Teil:
Ein anderer Gläubiger der M wollte in TV vollstrecken. Und die GmbH von der die M den TV gekauft hat setzt eine Frist wegen den fälligen Raten und droht mit einem Rücktritt. Die Frage war dann, ob sich das auf den Herausgabeanspruch des V gegen F auswirkt und was V dagegen tun könnte.