Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
E möchte auf seinem Grundstück eine Garage bauen für seine zwei neuen hochwertigen Pkw (SUV, Oldtimer). Die Pkw möchte er nicht an der Straße parken, deshalb plant er eine Garage 6x9m mit Verbindungstür zu seinem Haus. Die Garage soll nach vorne eine Attika haben, welche 50cm rausragte. Mit der Attika hat die Höhe 3,25m betragen. Die Einfahrt bis zur Garage ist 5m lang. Sein Haus so wie das Haus seines Nachbarn ist zweigeschossig. Die Garage soll direkt an die Grenze zum Grundstück gebaut werden. In dem Gebiet in dem N und E wohnen sind Einfamilienhaussiedlungen, ohne Bebauungsplan. Unter anderem gibt es dort kleine Handwerksbetriebe, eine Feuerwehrstation, Metzgerei, Lebensmittelladen, Kirche. E erfährt von einer Freundin, dass sein Bauvorhaben bewilligt wird. Er lässt sich sein Bauvorhabe mit einem formgerechten Antrag bei der zuständigen Behörde bewilligen. Diese genehmigt die Garage in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. E beginnt sofort mit dem Bau. N der Nachbar ist empört, da er so oder so im Streit mit E ist möchte er Widerspruch gegen die Baugenehmigung bei der Stadt K erheben. Dieser meint, dass die Garage ihn mindestens eine halbe Sonnenstunde am Tag kosten. Durch das ständige Ein- und Ausfahren würde ihn mit Lärm belästigen. Dazu kommt, dass seine Terrasse nicht mehr genug Privatsphäre bieten wird, wenn die Garage erbaut wird. Deshalb wendet er sich an die Behörde und möchte den Baustopp erzwingen. Die Behörde meinte daraufhin, dass sie an diesen Maßstäben gar nicht messen würde und dies sie nichts angeht bei der Baugenehmigung. N möchte einen Baustopp für die Garage erzwingen und die Rechtsgenehmigung der Baugenehmigung festgestellt haben. Bearbeitervermerk: Die formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung ist zu prüfen. Durch die Pkw sind keine Geruchs- oder Lärmbelästigungen zu erwarten. Brandschutzmäßig gibt es nichts zu beanstanden. Die Fluchtwege sind gewährleistet. Die Zimmer von N sind in der Sonnenlichteinstrahlung nicht beeinträchtigt.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2021 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.