Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Es wurde ein Organstreit geprüft. Inhaltlich ging es um die Reichweite der Äußerungsbefugnis von Hoheitsträgern. Die Fälle waren angelehnt an die Entscheidungen des BVerfG „Seehofer“ und „Wanka“. In der Zulässigkeit waren relativ viele Probleme verortet: Es musste zu Art. 8 GG abgegrenzt werden und Art. 21 GG war wichtig, da eine Partei geklagt hat, was problematisch im Hinblick auf die Parteifähigkeit nach § 63 BverfGG ist. Außerdem musste man näher auf das Rechtsschutzbedürfnis eingehen, da die Äußerung in der Vergangenheit lag. In der Begründetet ging es dann um die Darstellung des Umfanges und Schutzes der Partei nach dem GG. Sodann musste nach der Grenze der Öffentlichkeitsarbeit gefragt werden und wie die Äußerungen bzgl. der sachlichen Auseinandersetzung mit der Partei zu bewerten sind. Die Äußerungen im Fall Seehofer wurden über die Ministeriumshomepage geteilt, was relevant war. Bei Wanka ging es eine mögliche Begrenzung des Art. 8 GG und ob die Partei sich darauf berufen kann.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2022 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.