Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom August 2023

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

1. Tatkomplex Person will Handy aus Laden stehlen. Handy ist mit Kabel in der Auslage gesichert, wodurch nach Entfernen die Alarmanlage losgeht. Weil Täter Entdeckung fürchtet flüchtet er, ohne das Handy mit zunehmen. § 123 StGB war u.a. ausgeschlossen.
2. Tatkomplex Person gelangt in unbemerkt in offene Lagerhalle und entwendet dort eine Kiste mit Handys.
3. Tatkomplex Dieb will nun die gestohlen Handys zu Geld machen und geht zu einem Freund, der ihm beim Absetzen der Ware helfen soll – so war es wohl auch vor dem Diebstahl vereinbart worden. Freund belügt Dieb über Ansatzerfolg (fehlende Erringung bzgl. SV)
4. Tatkomplex Person will obiges Diebesgut weiter an einen Bekannten veräußern. Dazu lässt er sich von einer weiteren Bekannten, die Taxifahrerin ist, hinfahren. Diese weiß nicht genau, was der Passagier gerade vorhat, aber sie hat die Vermutung, dass diese Autofahrt eine „Straftat“ fördern könnte. Ist ihr aber am Ende egal, weil sie mehr an dem Verdienst für den Transport interessiert ist.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2023 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.