Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2015 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
A ist Unternehmer und möchte vom Bauunternehmer U unter anderem den Einbau einer Glaswand in seine neue Sporthalle. Die Glaswand soll dabei so beschaffen sein, dass sie kräftigen Ballwürfen stand hält. U baut darauf hin eine solche Glaswand bei A ein. Kurze Zeit später zerreißt jedoch die Glaswand, als nur ein leichter Ball gegen sie geworfen wird. Die Glaselemente der Wand waren durch Sulfideinschlüsse sehr zerbrechlich, welche beim Pressen der Glaselemente regelmäßig entstehen. Diese Einschlüsse waren für U nicht erkennbar, aber er hätte das Glas daraufhin untersuchen können und auch müssen.
Frage 1: Kann A von U den Austausch der Glaswand verlangen?
Frage 2: Beim Zerbersten der Wand wurde die Weihnachtsdekoration von A beschädigt, hierfür möchte er von U Schadensersatz.
A benötigt auch noch Fenster für seine neue Sporthalle. Dieser bestellt er beim Bauunternehmer F. F hat die Fensterrahmen jedoch nicht lackiert gelagert und beauftragt seinerseits den Lackierer G, die Fenster für ihn zu lackieren. Nach der Lackierung liefert er sie dem A. A baut die Fenster fachgerecht in seine Turnhalle ein. Kurz darauf splittert der gesamte Lack von den Fenstern ab, was an einer unsachgemäßen Arbeit des G liegt. A möchte nun, dass F die Fenster ausbaut und neue Fenster liefert und einbaut.
Frage 3: Welche Ansprüche hat A gegen F?
M hat einen kleinen Getränkeladen und bestellt bei N Getränke. M hat den H eingestellt, welcher mit der kompletten Buchhaltung beauftragt ist. Auch N hat einen Buchhalter, den E. M hat bei N Getränke im Wert von 1000€ bestellt. H begleicht daraufhin diese Rechnung. Er möchte jedoch sein Gehalt aufbessern und überweißt den Rechnungsbetrag erneut und möchte den Betrag bei E abgreifen, welcher in den Plan des H eingeweiht ist. Zu einem Abgreifen des Betrages des H bei E kommt es jedoch nicht.
Frage 4: Kann M von N die 1000€ heraus verlangen?
Hinweis: Es sind nur bereicherungsrechtliche Ansprüche zu prüfen.
Anhang : Artikel 1-3 der europäischen Verbraucherrichtlinie.
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