Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2021 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Das Land RPL hat eine Rechtsverordnung aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage erlassen, in der für die nächsten 5 Jahre übergangsweise eine Mietpreisbremse in bestimmten Städten vorliegen soll. Darunter fällt auch Mainz. E hat in Mainz eine Wohnung und vermietet diese vorwiegend an Studenten. Sie sieht sich in der Regelung in ihrer Eigentumsfreiheit verletzt. Nach erfolglosem Bestreiten des Rechtswegs klagt sie vor dem BVerfG und rügt die Verletzung in Art. 14 GG, in ihrer Vertragsfreiheit und ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung.
Frage 1: Hat die Klage Aussicht auf Erfolgt?
(Dabei ist von der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsverordnung sowie der formellen Verfassungsmäßigkeit der Eemächtigungsgrundlage auszugehen)
Frage 2: Auch eine GmbH mit Sitz in Frankreich hat Wohnungen in Mainz und möchte ebenfalls Verfassungsbeschwerde erheben. Kann sie die Verletzung geltend machen?
Frage 3: (Das Ermächtigungsgesetz von 1939 ist abgedruckt): um welches Gesetz handelt es sich und könnte man dies heute so wieder erlassen?