Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Februar 2022

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Zuerst musste der Rechtsweg im Rahmen der Zwei-Stufen Theorie zur Benutzung eines Freibades zu einem erhöhten Preis für Auswärtige bestimmt werden und auch bestimmt werden was das angerufene Verwaltungsgericht tun wird. In der zweiten Aufgabe lag diese Sache dann beim Zivilgericht und es musste Art. 3 GG im Rahmen der mittelbaren Drittwirkung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des Luxemburger Bürgers geprüft werden, die sich gegen das erhöhte Entgelt richtete. Dabei musste auch an die neue Rechtsprechung gedacht werden. In der dritten Aufgabe musste ein Verstoß dieses erhöhte Engtgelts gegen Europarecht beurteilt werden. Hier war an die Dienstleistungsfreiheit und eventuell an Art. 18 AEUV zu denken. Und sschließlich musste geprüft werden, ob eine Verfassungsbeschwerde wegen Nichtanrufung des EuGH durch das höchste letztinstanzliche Gericht wegen Verstoßes gegen diese Grundfreiheit begründet wäre. Thematik EuGH als gesetzlicher Richter. Insgesamt angelehnt ans Berchtesgardener Freibad.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2022 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.