Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Zwei verheiratete Eltern eines Kindes im Säuglingsalter sind nach anfänglicher Freude genervt vom Kimd und der Arbeit damit. Dem Vater fehlt seine Freizeit, die Mutter ist vom Geschrei genervt. Sie beschließen es zu töten, indem die Mutter den Babybrei vergiftet und dem Vater vorher Bescheid gibt, da er nicht dabei sein will. Zur Beschaffung des Giftes dringt die Mutter in ihre ehemalige Arbeitsstelle, ein Chemieunternehmen ein. Dazu benutzt sie ihre Zugangskarte aus ihrer nicht mehr bestehenden Beschäftigung bei dem Unternehmen. Sie muss im Gebäude noch einen Glaskasten öffnen, der jedoch keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen aufweist. Sie öffnet ihn und bringt sich in Besitz des Giftes. Zurück zuhause benachrichtigt sie ihren Ehegatten, dass sie nun beginne, woraufhin er die Wohnung verlässt. Vor der Vergiftung des Breis muss der Brei selbst in einer Maschine erwärmt werden. Während dieses mehrminütigen Vorgangs entscheidet sich die Mutter, das Kind doch nicht zu töten. Sie kippt das Gift ins Klo und wirft das Fläschchen weg.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2022 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.