Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Brandmeldung in einem Restaurant, bei dem vorher ein Mitarbeiter beschäftigt wurde. Dieser stellte auf seinem Nachhauseweg den Brand fest, drang in das Lokal ein und verursachte einen Sachschaden. Später stellte sich ein Fehler in einer Brandmeldeanlage heraus. Eine andere Person dringt am anderen Tag in das Restaurant als aktiver Mitarbeiter ein, um einen Wasserschaden zu beheben. Dabei beschädigt er zumindest fahrlässig diverse Gegenstände. Er macht jedoch seinerseits einen Schaden geltend, der sich darauf bezieht, dass er beim Einsteigen in das Lokal seine Uhr verletzt hat, die repariert werden musste. Dabei ist der Schaden der Uhr geringer als der mögliche Schaden an dem Wert der Einrichtungsgegenstände. Zu dem Gesamtsachverhalt wird zudem eine prozessuale Zusatzfrage gestellt. Erstinstanzlich wird der zweitgenannte Person kein Schadensersatz zugesprochen. Er möchte dagegen vorgehen, der Streitwert ist jedoch weniger als 500 Euro und das AG hat die Berufung nicht zugelassen. Es wird danach gefragt welche Möglichkeiten er hat.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2023 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.