Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom Februar 2024

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Eine Frau F ist in Besitz von drei Tickets für die Oper. Mit diesen Ticket wird einem Eintritt und Zugang zu verschiedenen Vorstellungen im Jahr gewährt. Maximal jedoch zu fünf Veranstaltungen. F hat bereits 4 mal die Oper besucht und nur einen weiteren Besuch mit diesen Tickets übrig. Sie inseriert diese frei übertragbaren Tickets auf einer Kleinanzeigenbörse und verkauft diese dort. Der Käufer nutzt diese dann für die nächste Veranstaltungen. F wiederum besucht die Veranstaltung ebenfalls, obwohl sie ihre Tickets übertragen hat. Vor Ort gibt sie an der Kasse an diese verloren zu haben. Im System erkennt der Mitarbeiter, dass F ursprünglich solche Tickets besaß und gewährt ihr Zutritt. In der Oper angekommen, entwendet F eine fremde Tasche samt Wodkaflasche aus der Garderobe. Sie entleert diese und fährt anschließend mit ihrem Fahrzeug nach Haus. Dabei kommt es beinahe zu einem Unfall. Im Rahmen des § 315 StGB musste eine inzidente Prüfung der Freundin stattfinden, welche Beifahrerin war. Zuletzt war F wegen des Promillewerts schuldunfähig. Als Zusatzfrage war zu beantworten, ob die entnommene Blutprobe verwertbar ist, da kein Arzt sondern lediglich eine Pflegekraft diese entnommen hat.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2024 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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