Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom März 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2017 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

In dieser Klausur im Öffentlichen Recht wurde zu Beginn ein dreiseitiger Sachverhalt ausgeteilt. Es ging dabei um die Möglichkeit einer Genehmigung für den Bau einer Vergnügungsstätte, die ebenfalls Musikveranstaltungen, die bis in die Nacht dauern können, veranstaltet. Auf der letzten Seite des Sachverhaltes war das Gebiet aufgezeichnet und sämtliche Grundstücke mit deren aktueller Bebauung benannt.
Im Sachverhalt selbst waren sehr viele Angaben und Beschreibungen des Gebiets enthalten. So handelte es sich um Häuser, eine Tankstelle, Garagen, eine Speisewirtschaft und am rechten Rand grenzte es an eine Eisenbahnlinie. Auf einem Grundstück neben den Gleisen sollte auch das in Frage stehende Bauvorhaben umgesetzt werden.
Der Sachverhalt war so ausgestaltet, dass man zweifellos von einem Mischgebiet ausgehen musste.
Es ging zuerst also darum im Rahmen des § 34 BauGB das „Sich-Einfügen“ festzustellen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Laut Sachverhalt war die Erschließung gesichert.
Ein „Sich-Einfügen“ war jedenfalls zu bejahen.
Desweiteren musste auf § 6 BauNVO eingegangen werden.
Hier waren die Unterschiede zu den bereits bestehenden Gebäuden herauszuarbeiten.
Die Speisegaststätte schließt zum Beispiel viel früher als das der Club tun würde. Zumindest bei den Musikverstanstaltungen. Hier war auch darauf einzugehen, dass es infolgedessen zu nächtlicher Lärmbelästigung der Anwohner kommen könnte. Man musste argumentieren, ob dies noch angemessen wäre oder nicht. Letztlich war wohl anzunehmen, dass keine größere Mehrbelastung der Anwohner stattfinden würde, da sowohl die Tankstelle nachts auf hat, als auch die direkt angrenzende Bahnlinie bereits viel Lärm verursachen. Die Besucher der Konzerte sind darauf hinzuweisen leise zu sein. Auch Besucher der Speisewirtschaft könenn nach einem längeren Besuch derselben Lärm verursachen.
Es war in der Klausur gefordert sauber an den Normen zu arbeiten und dann eine sachlichen Abwägung zu treffen.