Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2017 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz . Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Teil 1:
Sachverhalt: Einbruchsdiebstahl und vorherige Kontaktierung der Polizei
Prüfung § 242 und Problematik der Diebesfalle/ Einveständnis in den Gewahrsamsbruch / Versuch des §§ 242, 22, 23, 243 in einem besonders schweren Fall
Versuch des Regelbeispiels
Teil 2:
Sachverhalt: Flucht eines Mittäters mit der Beute und anschließend wurde dieser von der Polizei gestellt. Der andere Mittäter war bei dem Versuch des Zufahrens auf einen Polizisten mit einem Auto nicht am Tatort.
Flucht und Zufahren auf einen Polizisten, Probleme des § 315b / § 113 I und der Qualifizierung eines Autos als gefährliches Werkzeug / Räuberischer Diebstahl / Hierbei sollten die §§ 212, 211 StGB und die §§ 223 ff. außer Betracht bleiben.
Teil 3:
Strafprozessuale Zusatzfrage drehte sich um den § 114 c StPO
Die Aufgabenstellung verlangte eine Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit des § 114c StPO und dem Recht des Beschuldigten eine Benachrichtung seiner Vertrauensperson zu verhindern. Hingeweisen wurde auf Art. 2 I iVm. Art. 1 I GG (APR) und Art. 104 II GG.