Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2016 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
T fuhr gegen Abend alkoholisiert auf einer Bundesstraße mit seinem Wagen, als er von den Polizisten P und B aufgefordert wird anzuhalten. P steigt aus und erklärt T, dass er bei ihm eine Alkoholkontrolle durchführen werde, da er Schlangenlinien gefahren sei. T weigert sich. P erklärt, für den Fall, dass T sich weigere, werde er in ein Krankenhaus gebracht, wo ihm ein Arzt Blut abnehmen werde. T sagt, dass P zu einer solchen Anordnung als Polizist gar nicht befugt sei. Ein Ermittlungsrichter müsste eine solche Blutentnahme anordnen. P hingegen erklärt, dass er sehr wohl dazu berechtigt sei und falls T sich nicht füge wird er ihn zwangsweise dort hin verbringen. T flieht und steigt in seinen Wagen. B, der die ganze Zeit über im Streifenwagen saß, erkennt dass T wegfahren will und stellt sich ihm in den Weg. T ist in diesem Moment alles egal und fährt geradewegs auf B zu, der sich durch einen Sprung in letzter Sekunde retten kann. P erklärt B anschließend wahrheitswidrig, es hätte sich nichts ungewöhnliches zugetragen während dieser im Streifenwagen saß und T wäre plötzlich grundlos geflüchtet.
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