Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom August 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2017 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Teil 1:
O schuldet dem T aus mehreren illegalen Geschäften eine höhere Summe Geld. T möchte dies nicht länger auf sich sitzen lassen. Er trifft zur Beratung wie er dagegen vorgehen kann mit seinem Freund F eines Abends in einer Kneipe. Er schildert ihm die Lage und teilt ihm seine Gedanken mit wie er gegen ihn vorgehen möchte um endlich sein geschuldetes Geld zu erhalten. Er selbst möchte ihn in seiner Wohnung aufsuchen und mittels einer mitgeführten Waffe einschüchtern um ihn zur Zahlung zu bewegen. F rät ihm zu einem Schuss in den Oberarm, um seiner Forderung noch mehr Ausdruck zu verleihen. Bei einem gezielten Schuss könne nicht viel passieren. T ist von der Idee des F begeistert und nimmt dieses Vorgehen in seine Tatplan auf.
T sucht darauf den O in dessen Wohnung auf. Er folgt seinem Tatplan, doch bevor er auf ihn schießt, fängt O laut an um Hilfe zu schreien. T bekommt Angst, dass er entdeckt wird und schießt O in Tötungsabsicht die Brust. Den anscheinend leblosen Körper möchte beseitigen und hielft ihn in sein Auto nachdem er ihn in Müllsäcke eingepackt hat. Er fährt in einen abgelegenen Schuppen. Tatsächlich ist O aber nicht wie von T vermutet durch den Schuss, sondern erst mehrere Stunden später durch Erstickungstod.
E, ein guter Freund des O, macht sich Sorgen um seinen verschwundenen Freund und vermutet, dass ihm aufgrund seiner illegalen Geschäfte etwas zugestoßen ist. Er sucht den M auf, den er verdächtigt für das Verschwinden des O verantwortlich zu sein. Er bedroht ihn mit einer Waffe, um Informationen über den Verleib zu erhalten, wobei sich ein Schuss aus der Waffe löst, der den F tödlich trifft.
Strafbarkeit von T, F und K sind zu prüfen.

Teil 2:
Im 2.Teil ging es um eine Zeugenvernehmung einer ausländischen Person am Tatort. Diese wurde ordnungsgemäß durch einen Polizeibeamten belehrt, aber ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers. In der Hauptverhandlung beruft sich der Verdächtige auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und der Verteidiger plädiert auf die Nichtverwertbarkeit der Aussage vom Tatort.
Kann die Aussage vom Tatort in der Hauptverhandlung verwertet werden?