Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2017 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks in einer Straße. Der Ortsrat beschließt die Straße in „am Lusthaus“ umzubenennen. Der Kläger erhebt Klage gegen den Beschluss des Ortsrates, mit dem Begehren diesen aufzuheben. Er begründet den Antrag damit, dass ein Ansehen, auch gegenüber Geschäftspartnern, herabgesetzt wird. Er macht geltend durch den Beschluss des Ortsrates in seinem Eigentumsrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzt zu sein. Die Benennung ist seiner Meinung nach ein Ermessensfehler, da der Ortsrat die Anstößigkeit nicht beachtet hat. Der Ortsrat führt lediglich an, dass der Straßenname darauf zurückgeht, dass in der Straße früher ein „Lusthaus“ stand. Dieser historische Kontext soll durch die Benennung aufgegriffen werden. Was genau ein solches „Lusthaus“ darstellt, insbesondere ob es sich um ein anstößiges Gebilde handelt wird nicht weiter ausgeführt.