Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Teil 1: Oma fuhr gemütlich mit dem Rollator über die Straße. Gastwirt näherte sich ihr von hinten und griff nach ihrer Handtasche, um an den darin enthaltenen Geldbeutel zu erlangen. Oma ließ die Handtasche nicht los, so riss Gastwirt mit solcher Kraft daran, dass der Tragriemen abriss und er mit der Tasche und dem Geld fliehen konnte. Oma wurde durch die Wucht zur Boden gerissen und erlitt schwerwiegende Verletzungen. Im Krankenhaus kommt es zu Komplikationen. Da die Oma eine Patientenverfügung hat, unterlässt der behandelnde Arzt die Reanimation. Oma stirbt.
Teil 2: Gastwirt lässt sich auf ein Trinkspiel mit einem Jugendlichen an. Gastwirt schenkt dem Jungen Wodka ein, aber selbst trinkt er nur Wasser. Er erkennt dass es dem Jungen immer schlechter geht, aber bricht das Spiel nicht ab. Der Junge fühlt sich von dem Gastwirt herausgefordert und natürlich provoziert, da er nicht verstehen kann, wieso der Gastwirt immer noch trinken kann. Junge bricht zusammen. Gastwirt lässt ihn so stehen. Ein anderer Gast ruft den Notarzt. Der Junge überlegt, aber das Spiel hinterlässt bleibende Schäden. Anmerkung: Ein Auszug von dem Gaststättengesetz war noch abgedruckt.
Frage 1) Der Gastwirt erzählt in seinem Gasthaus über die Tat. Er berichtet wie er die Oma ausgeraubt hat. Unter den Zuhörern befindet sich auch ein Staatsanwalt. Muss jetzt der Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren einleiten bzw. wozu ist er verpflichtet?
Frage 2) Die Staatsanwältin in diesem Fall ist die Nichte der Oma. Kann der Angeklagte irgendwas dagegen unternehmen bzw. einen Antrag auf Befangenheit stellen?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2022 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.