Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Zunächst wurde laut Sachverhalt eine Grundschuld am Grundstück des X bestellt um eine Forderung des A gegen X abzusichern. Dabei handelte es sich um eine Sicherungsgrundschuld gemäß § 1192 Absatz 1a BGB. Die zu sichernde Forderung bestand tatsächlich. Die zu sichernde Forderung wurde sodann von A an B abgetreten. Danach wurde die Sicherungsgrundschuld von A an C abgetreten. Nach der Fälligkeit der Forderung möchte der B nun gegen den X vorgehen und fordert ihn zur Zahlung auf. X seinerseits möchte gegen diese Forderung die von A an B abgetreten wurde, mit seiner eigenen Forderung, die er (X) gegen den B aus einer früheren Geschäftsbeziehung hat, aufrechnen. Zu prüfen war hier zunächst, ob die Abtretung der Forderung von A an B wirksam war und im Anschluss, ob der X wirksam gegen die Forderung aufrechnen kann. C möchte nur auch aus der Sicherungsgrundschuld, die ihm von A abgetreten wurde gegen den X vorgehen und verlangt von ihm Zahlung. Auch gegen diese Forderung möchte der X mit einer eigenen Forderung, die ihm gegen C zusteht, aufrechnen. Hier war zu prüfen, ob die Abtretung der Sicherungsgrundschuld wirksam war und ob der X gegen diese Forderung mit einer eigenen Forderung aufrechnen kann. B und C verlangen jeweils von X Zahlung, während der X seinerseits jeweils gegen die Forderungen mit eigenen Forderungen aufrechnen möchte.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2022 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.