Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Ein Mord war zu prüfen. Problematisch war, dass das Tatopfer zum Zeitpunkt der Arglosigkeit nicht wehrlos war und als es dann später wehrlos war, war es nicht mehr arglos. Es hat sich quasi freiwillig in einen wehrlosen Zustand begeben. Zu problematisieren war also, wann die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit vorliegen muss, ob eine Ausnahme vom Simultaneitätsprinzip gerechtfertigt ist. Der tatsächliche Täter hat dann beschlossen, einen Dritten dazu zu überreden, die Tat auf sich zu nehmen, entsprechend bei der Polizei und vor Gericht auszusagen. Dafür sollte er bezahlt werden. Der Mann, der die Tat auf sich nehmen sollte, war glaube ich ein häuslicher Angestellter des des Vaters des tatsächlichen Täters. Der tatsächliche Täter wollte mit seiner Tat verhindern, dass das Opfer dem Vater des Täters von Spielschulden erzählt, aus Angst davor, dass der Vater den Sohn dann enterbt. Die Frau des Hausangestellten sagte später vor Gericht auch aus, dass ihr Mann ihr die Tat kurz nach Begehung gestanden hatte. Nach ihrer Strafbarkeit war auch gefragt. Sie wusste aber nicht, dass ihr Mann sie belogen hatte.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2024 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.