Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Der Antragsteller will einen will einen Stand an der Festwiese in Chemnitz auf einem Rummelplatz errichten. Er bekommt einen positiven Bescheid, dieser ist allerdings mit einer Nebenbestimmung versehen. Der Antragsteller soll für die Sicherheit des Rummelplatzes sorgen, indem er in unmittelbarer Nähe zu seinem Stand etwaige Poller aufstellt, welche verhindern sollen, dass LKWs oder andere Kfz ungebremst im Rahmen eines Terroranschlags auf den Rummelplatz fahren können. Der Stand des Antragstellers ist, ist am Eingang und Hauptgang des Rummelplatzes, weswegen die bescheidene Behörde der Ansicht ist, dass der Antragsteller auch für die Sicherheit zu sorgen hat. Der Antragsteller ist andere Ansicht: es könne nicht sein, dass er nur weil er einen Stand am Rand hat, für Sicherheit Kosten aufkommen muss. Andere Stand Betreiber müssen dies auch nicht. Der Antragsteller will im Eil Rechtsschutz gegen die Nebenbestimmung isoliert vorgehen. Er will den Stand betreiben können, ohne Poller aufstellen zu müssen beziehungsweise Kosten für die Sicherheit des Jahrmarktes übernehmen zu müssen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2024 im ersten Staatsexamen in Sachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.