Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Dezember 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2020 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Der Waldsee liegt im Gebiet der Stadt S, die 4.000 Einwohner hat. Der See ist etwa 6km x 4km groß und hat einen oberirdischen Zulauf. Im Westlichen Teil des Waldsees befindet sich ein großer Parkplatz, eine Badestelle und ein Kiosk. Außerdem gibt es dort einen Anleger, wo Kanus verliehen werden und von wo aus die Ruderboote der Rudervereine starten. Im Ort gibt es zwei Rudervereine.
Im Östlichen Teil des Sees ist das Ufer mit Schilf bewachsen und bietet einen Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen, die es in den anderen Bereichen des Sees schon gar nicht mehr gibt. Am 01.07.2020 trat die Rechtsverordnung „Waldsee“ in Kraft, um den östlichen Waldsee zu schützen.
Der Einwohner Herr Heinze nutzt seit einiger Zeit einen Motor an seinem Ruderboot. Mit Schreiben vom 25.06.2020 haben wir ihn daher darauf hingewiesen, dass er den Motor nicht nutzen darf. Daraufhin wandte Herr Heinze sich mit Schreiben vom 02.07.2020 an uns. Er fühle sich durch die Rechtsverordnung Waldsee diskriminiert und wolle gerne seinen Motor auf dem See nutzen dürfen. Wir luden ihn Mitte Juli zu einen Gespräch ein. Hierbei erläuterten wir ihm die Rechtslage und sagten ihm, dass es unwahrscheinlich ist, dass er eine Genehmigung für den Motor erhalten würde. Er zeigte sich einsichtig, bat aber darum einen kurzen, unbürokratischen Bescheid darüber zu erlassen. Er äußerte des Streitens müde zu sein, weshalb er keine rechtlichen Schritte gegen einen ablehnenden Bescheid ergreifen wolle. Am 31.07.2020 stellte er dann ein schriftlichen Antrag zur Genehmigung des Bootsmotors. Dieser Antrag wurde mit Schrieben vom 20.10.2020 abgelehnt. Nun kam am 08.12.2020 ein erneutes Schreiben des Herr Heinze, welches der rechtlichen Bewertung bedarf. Dieses verwundert uns, da er uns zugesagt hatte keine rechtlichen Schritte unternehmen zu wollen.
Aufgabe insoweit: Das Begehren des Herr Heinze ist notfalls unter Zuhilfenahme des Schreibens vom 02.07.2020 zu ermitteln. Wie sind die Erfolgsaussichten? Außerdem soll ein Vorschlag für eine geeignete Reaktion auf das Schreiben gemacht werden.
Aufgabe:
Die an den Referendar gerichteten Aufträge sind zu erledigen.

Bearbeitervermerk:
Das Schreiben vom 25.06.2020 ist nur ein Hinweis, KEIN Verwaltungsakt.
Die Rechtsverordnung Waldsee ist formell und materiell rechtmäßig. Sie soll NICHT überprüft werden.
§ 21 III WG ist nicht zu prüfen.
Es findet keine Schifffahrt auf dem Waldsee statt.
Es gibt dort keine Segelboote.
Gebiet Waldsee wurde nicht zum Naturschutzgebiet erklärt werden.