Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging um die Aufstellung und Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet Tübingen. Die Gemeinde hatte ein Konzept erstellt, wonach dies nur mit Genehmigung erfolgen durfte und in der Anzahl begrenzt war. Notwendig war die Prüfung, ob es einer Sondernutzungserlaubnis nach Straßenrecht bedurfte. Außerdem musste der Beschluss durch den Gemeinderat auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden. Es war eine Anwaltsklausr. Am Ende musste das weitere Vorgehen und die Anträge an die Behörde formuliert werden. Außerdem sollten Ratschläge an das Unternehmen, das E-Scooter vertreibt erteilt werden. Wichtig war die Abgrenzung von Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht und die Frage, ob sich insbesondere das Abstellen der E-Scooter noch im Bereich des Gemeingebrauchs befindet. Gefragt wurde auch danach, ob das Nutzungskonzept des Gemeinderats nicht in Form einer Satzung hätte erlassen werden müssen. Der Sachverhalt war recht umfangreich und auch die Aufgaben. Die Zeit war daher eher knapp.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2021 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.