Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Revisionsklausur nach Berufungsurteil; Tankkartenfälle; Angeklagter benutzt Tankkarte um seinen privaten Pkw zu betanken; Unternehmen bezahlt automatisch an Tankstelle ohne vorherige Prüfung, ob Rechnung stimmt oder ob jemand ohne Berechtigung getankt hat; Angeklagter durfte Tankkarte nur zur Betankung des Firmenwagens oder bei Fahrten zu Firmenzwecken benutzen; Angeklagter war zumTatzeitpunkt noch Angestellter bei seinem Arbeitgeber; die Karte an sich wollte er allerdings nicht für sich behalten, sondern diese später wieder zurückgeben; es kam ihm nur darauf an zu tanken; Dreiecksbetrug; mehrere Aufgaben; Zuerst rechtliche Prüfung des erstinstanzlichen Urteils danach revisionsrechtliche Prüfung Berufungsurteil; Revision durch StA und Angeklagter; Angeklagter in Berufungshauptverhandlung unentschuldigt nicht erschienen; Vollmacht des Verteidigers ggf. ausreichend; Möglichkeiten bei Versäumnis der Berufungshauptverhandlung; Anträge und Revisionsbegründung erstellen; Beschränkung Berufung der StA auf Rechtsfolgenausspruch.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2021 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.