Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Januar 2018

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2018 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

A sagt er habe mit B besprochen, dass sie einen Raub im Laden des B vorspielen wollen. T soll rein gehen und dem B für die Kameras drohen und B gibt ihm dann das Geld. T führt es wie besprochen aus und hält dem B ein Messer an den Hals um es echt aussehen zu lassen. B gibt das Geld raus und leugnet später die Verabredung. Es war abzugrenzen, ob es sich um eine Wegnahme oder Weggabe des Geldes handelte. Außerdem war der Verbotsirrtum zu prüfen.
A und T gaben übereinstimmend im Detail den Tatverlauf an. T bestand wollte beim Vorgespräch mit zum Schnellrestaurant zu fahren, wartete aber im Auto. Ein Zeuge konnte bestätigen, dass A und T sich wirklich trafen. B spielte das verängstigte Tatopfer, da er annehmen musste, er würde videoüberwacht werden. Der A gab ohne Vorhalt der Telefonkommunikationsprotokolle von sich aus an, er habe mit dem B immer nur persönlich Kontakt gehabt, was durch die Protokolle belegt wird.
Im zweiten Tatkomplex ging es dann um die Tötung eines Zeugen, durch einen weiteren Täter, der das Fluchtauto fahren sollte.