Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Klausur zu BimSchG Es war die Genehmigung nach BimSchG zu prüfen. Man musste prüfen, ob das Vorhaben einer Genehmigung bedarf und ob danach noch eine Baugenehmigung erforderlich ist. Außerdem wurden Regelungen aus der TA-Luft und TA-Lärm aufgezeigt. Beanstandet wurde von der Gegenseite, dass diese nicht verbindlich wären, sodass man darauf eingehen musste. Es handelte sich um eine Drittklage, sodass zu schauen war, welche Vorschriften aus dem BimSchG drittschützend sind und auf welche sich der Kläger berufen konnte. Außerdem musste geprüft werden, ob der Kläger ein Nachbar im Sinne des BimSchG ist und dass dieser Begriff weiter ist als der im BauGB. Die Frage, ob ein Verwaltungsakt vorliegt, musste ebenfalls thematisiert werden, da dies von der Gegenseite bestritten wurde, sodass der Kläger ja nicht dagegen vorgehen kann, was Schwerpunkt im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung war. Außerdem war Schwerpunkt die Verpflichtungsklage von der Anfechtungsklage zu unterscheiden. Am Schluss war eine Angemessenheitsprüfung zu erledigen. Hier kam es auf die Grundrechtsprüfung an.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2024 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.