Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Aufgabe der Klausur war es in entsprechender Anwendung eines Bund-Länder-Streites herauszukristallisieren, ob die Gesetzgebungskompetenz der Länder dadurch verletzt wurde oder wird, dass der Bund einen völkerrechtlichen Vertrag mit einem Drittstaat eingeht, welches in die Zuständigkeitskompetenzen der Länder fällt. Dazu wurde im Sachverhalt auch das Lindauer Abkommen abgedruckt. Dieses galt es auszulegen. Dabei war das Ergebnis wohl egal. Entscheidend waren die juristischen Fähigkeiten, mit dem Abkommen umzugehen und die mögliche Abschlusskompetenz des Bundes im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen der Länder herauszuarbeiten. Ist dies gelungen, so war es durchaus möglich eine ordentliche bis gute Klausur zu schreiben. Entscheidend war zudem, dass man klar herausarbeiten sollte, dass dem Lindauer Abkommen an sich keine rechtliche Bindung zu kommt. Sprich die Abschlusskompetenz sollte man auf anderem Wege herleiten. Dies geschah in dem man eine Kompetenz aus dem bundestreuen Verhalten konstruierte unter der Zugrundenahme des entsprechenden Abkommens.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2024 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.