Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern im Dezember 2023

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es war eine vollständige Revisionsbegründungsschrift zu fertigen sowie ein Hilfsgutachten. Es wurde ein Auszug aus einem Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Landgericht als Schwurgericht präsentiert. Darin waren zunächst alle Teilnehmer an der Verhandlung aufgeführt sowie der Angeklagte mit seiner Pflichtverteidigerin. Der Angeklagte wurde zur Person und Sache vernommen und belehrt und er macht Angaben zur Sache, welche aber nicht abgedruckt werden. Dann wird eine Zeugin hereingerufen und vernommen ohne belehrt zu werden obwohl sie über ihr Zeugnisverweigerungsrecht hätte belehrt werden müssen. Nach er Vernehme eines Polizeibeamten als Zeugen, die unproblematisch war wurde von der Verteidigerin ein Beweisantrag gestellt (echter Beweisantrag §244 III StPO), welcher vom Vorsitzenden als völlig ungeeignet zurückgewiesen wurde, weil sich ein Zeuge nach längerer Zeit an ein für ihn unbedeutendes Ereignis generell nicht mehr erinnern könne. Es wird ein Verfahrensteil abgetrennt und von der Verfolgung des Angeklagten dahingehend abgesehen. Nach weiteren Schritten verkündet der Vorsitzende sein Urteil, welches samt Gründen im folgenden Abgedruckt wurde und auf relevante Rügen für die Revision untersucht werden musste.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2023 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.