Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2016 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es ging um die Fertigung eines Anwalts Schriftsatzes bezüglich der Ablehnung eines Bürgerbegehrens im einstweiligen Rechtsschutz.
Geprüft wurden typische Probleme aus dem Bereiche des Bürgerbegehrens in formeller wie materieller Sicht. Insbesondere war hier zu problematisieren dass der Initiator des Bürgerbegehrens aus der Gemeinde weggezogen ist und die Stellvertreterin nicht mehr weitermachen wollte. Überdies musste das Quorum richtig errechnet werden. Des Weiteren wurden typische Probleme bei der Beschlussfassung im Gemeinderat abgeprüft. Mit dem Bürgerbegehren sollte gegen den geplanten Bau einer Biogas Anlage im ungeplanten Außenbereich vorgegangen werden. Materiell rechtlich ging es um die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie einer Veränderungssperre sowie im Rahmen des Parallelverfahrens um die Anpassung des Flächennutzungsplans. Abzuwägen war hier unter an dass es sich beim Bürgerbegehren nicht um eine reine Negativplanung handelt, dessen einziges Ziel es sei den Bau der Biogas Anlage zu verhindern.