Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
In der Klausur ging es um zwei Personen, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft Leben und überlegen gemeinsam ein Haus zu kaufen. Diese suchten dann einen Anwalt auf, um sich juristisch beraten zu lassen. Es ging um die Modalitäten des Kaufvertrages, wobei insbesondere kautelar-juristische Themengebiete abgeprüft wurden. Es sollte erörtert werden, welche Möglichkeiten es gibt sich bei dem Hauskauf abzusichern. Insbesondere sollte ermittelt werden, ob die Möglichkeit einer nichtehelichen Lebensgemeinschafts-GbR besteht. Es sollte argumentiert werden, ob der Zweck, der bei einer GbR erforderlich ist, damit schon erfüllt ist und unter welchen Voraussetzungen diese möglich sei. Hierzu fand sich eine Kommentierung im BGB-Kommentar unter dem Schlagwort Nicht-Eheliche Lebensgemeinschaf. Dort wurden die verschiedenen Ansichten dargestellt und diese hätten in der Klausur genannt werden und diskutiert werden sollen. Die Frage war auch, inwieweit die beiden anschließend gegeneinander vorgehen könnten.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2024 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.