Prüfungsfach: Arbeitsrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelt sich um eine Klausur im Arbeitsrecht. Arbeitnehmer kommt zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und erhebt Klage gegen seinen Arbeitgeber auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Befristung beendet ist. Nach seiner Meinung gibt es keinen sachlichen Grund für die Befristung und aufgrund einer vorherigen Befristung sei die zweijährige Höchstbefristungsdauer bereits überschritten. Der AG meint, dass die Befristung wirksam sei und ein sachlicher Grund bestehe. In der mündlichen Verhandlung erging ein Versäumnisurteil. Hiergegen legte die RA‘in des Arbeitnehmers Einspruch ein und erweiterte die Klage um zwei Anträge. Im 2. Klageantrag begehrt der Kläger Urlaubsabgeltung. Dies beruht darauf, dass der AN das aus seiner Sicht nicht befristete Arbeitsverhältnis selbst kündigte und ihm noch Resturlaubstage zustehen. Im 3. Klageantrag begehrt der Kläger Entgeltfortzahlung wegen Krankheit. Weiter ist der Arbeitsvertrag abgedruckt. Hier gibt es noch eine Klausel hinsichtlich des Jahresurlaubs. Weiter bringt der AG vor, dass der AN zeitweise in Kurzarbeit war und für die Zeit ebenfalls kein Urlaubsanspruch besteht. Die Krankheit des AN wird bestritten aufgrund Zweifel am Beweiswert einer AU-Bescheinigung und Angaben des AN ggü. einem Kollegen, nicht mehr weiter arbeiten zu wollen und eine andere Tätigkeit in Aussicht zu haben sowie die AU genau in dem Zeitraum der Dauer der Kündigungsfrist besteht. Es ist die Entscheidung des Gerichts zu fertigen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2024 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.