Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom Mai 2022

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Anklageschrift mit Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Teileinstellung und Teilanklage der strafbaren Tat nach § 170 StGB, da zum Teil hinreichender Anfangsverdacht begründet gewesen ist und teilweiße nicht. Darüber hinaus war ein Vermerk anzufertigen bezüglich der Handlungen, die nicht strafbar gewesen sind beziehungsweise nicht nachweisbar gewesen sind, die jedoch nicht Teil der strafprozessualen Tat gewesen ist. Keine besonderen Anforderungen bei den übrigen Verfügungen insbesondere keine außergewöhnlichen Verfügungen mit Mitteilungen an andere Behörden. Der Schwerpunkt der Klausur lag wie immer bei solchen Klausuren im gutachterlichen Teil. Hier war wie im ersten Staatsexamen eine Reihe von strafbaren Handlungen der Reihe nach durchzuprüfen, wobei hier besonderes Augenmerk auf saubere Definition und Subsumtion zu legen gewesen ist. Der gutachterliche Teil nahm 2/3 der gesamten Klausur ein. Besondere prozessuale Schwierigkeiten lagen teilweiße in der Beweiswürdigung und in der Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2022 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.