Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom November 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2020 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Klägerin erhebt Feststellungsantrag, dass die Vereinbarung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat und fordert zusätzlich 1200 Euro brutto. Die Beklagte ist seit 2002 bei der Beklagten in Vollzeit beschäftigt und es gibt 15 Angestellte. sie verdiente zuletzt 2411 Euro brutto.
Um den letzten Monaten war die Klägerin vereinzelt öfters krank. In Summe nicht mehr als 4 Wochen. Wobei sie stets ein Attest beim Arbeitgeber einreichte. Der Beklagte meinte, die Klägerin simuliert und soll damit aufhören. Am 16.3.2020 war die Klägerin stark erkältet und wieder zuhause. Sie meldete sich um 7 Uhr krank. An diesem Tag machte der Arzt einen Hausbesuch, da es der Klägerin nicht gut ging und sie zu schwach war. Der Arzt schrieb sie bis zum 18.3.20 krank. die Klägerin schlief den ganzen Tag. plötzlich stand der Beklagte vor ihr in der Wohnung. Die Mitbewohnerin lies diesen herein. dies hatte die Klägerin nicht mitbekommen. Sie wurde von dem Beklagten aufgeweckt. Der Beklagte legte der Klägerin einen Aufhebungsvertrag vor. Dieser sag eine Beendigung zum 16.3.20 vor. Zudem seien alle Ansprüche damit abgegolten. Eine Abfindung war nicht vorgesehen. Da die Klägerin so schwach war und Kopfschmerzen hatte, unterschrieb sie dies, damit sie wieder zurück ins Bett gehen konnte.
Als es der Klägerin am 18.3.20 wieder besser ging realisierte sie das ganze. Sie schrieb eine email, dass sie sich an diesen Vertrag nicht gebunden sieht, da der Beklagte ihren Zustand ausgenutzt hat. Sie schrieb eine email und erklärte, dass sie am 19.3 wieder zur Arbeit käme. Der Beklagte meldete sich bei der Klägerin und sagt, dass der Vertrag wirksam sei und er die Klägerin nicht mehr beschäftigen werde. Die Klägerin ist der Ansicht, ihr stehe Lohn vom 17.5-31.5 zu.
im Termin zur mündlichen Verhandlung erschien aus Kläger-Seite niemand und es erging daher Versäumnis-Urteil mit einer Klageabweisung. Dieses wurde am 7.8.20 per Postzustellung-Airlines in den Briefkasten der Klägerin zugestellt.
Am 21.9 erhob Rechtsanwältin B. Einspruch und hilfsweise Wiedereinsetzung. Die Klägerin ist am 14.7.20 verstorben. Ihr Rechtsnachfolge und neuer Kläger erhielt davon erst am 16.09.20 Kenntnis von dem Versäumnisurteil. erst zu diesem Zeitpunkt war es ihm möglich, die Unterlagen zu sichten, die die Mitbewohnerin der Klägerin erst einen Erbschein verlangte. Mit dem Einspruch erweiterte der neue Kläger die Klage und forderte weitere 12.000 Euro. die Summe ergebe sich aus Lohnzahlung und Urlsubsabgeltung. Der Beklagte meint, der Einspruch sei verfristet. er meint, das Urlaubsansprüche nicht vererbbar seien.