Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Zu fertigen war ein Strafurteil, wobei das Rubrum erlassen war. Im Sachverhalt ging es zum einen um eine Angeschuldigte, die aus einem verschlossenen Container Lebensmittel auf dem Kundenparkplatz des Rewes stahl („Containern“), wobei dieser offen stand. Des Weiteren wurde der Angeklagten eine Beleidigung vorgeworfen, da sich die Angeschuldigte in das Haus des Opfers durch die offenstehende Türe begab und dieses als „dumme Tussi“ bezeichnete. Daraufhin warf sie ein Taschenbuch nach ihr. Anschließend fuhr die Angeschuldigte 3km mit dem Auto, obwohl sie hierzu infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war. Es kam zu einem Beinaheunfall mit einem Porsche im Wert von ca 50.000€. Später betrat die Angeschuldigte erneut das Haus des Opfers, um eine Tasse im Wert von 10,-€ zu stehlen. Sie ließ von ihrem Vorhaben ab, als sie sah, dass in der Küche Licht brannte und Leute zu Besuch waren. In der Beweisaufnahme stellt sich heraus, dass die Angeschuldigte aus Versehen den Freund traf, obwohl sie eigentlich ein anderes Opfer treffen wollte. Die Tasse wollte sie nur kaputt machen, nicht für sich behalten. Nachdem der Angeschuldigten ihre zunächst nicht bemerkte Fahruntüchtigkeit auffiel, fuhr sie nach dem Beinaheunfall langsam und extra vorsichtig. Zudem erfährt man weitere Details zum Tassenklau. Die Angeschuldigte wollte über die Küchentüre ins Haus und dann in der Speisekammer eine Sturmhaube aufsetzen, um Angst einzujagen, die Tasse zu schnappen und sie draußen zu zerstören. Sie dachte, das Containern wäre nicht strafbar, da Rewe die Lebensmittel ohnehin entsorgt hatte.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2021 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.