Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom September 2022

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

K parkt seinen PKW auf einem Anwohnerparkplatz. Er nutzt das Fahrzeug knapp zwei Wochen nicht. Als er es aufsucht, stellt er fest, dass das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Grund waren Dreharbeiten, die mit Halteverbotsschildern bereits eine Woche zuvor angekündigt wurden. Die Polizei hat mit dem Abschleppen und anschließenden Verwahren des Fahrzeugs einen privaten Unternehmer beauftragt. Als K das Fahrzeug auf dem Abschlepphof entgegennehmen will, bemerkt er Schäden. Diese wurden auf dem Abschlepphof verursacht. Der Abschleppunternehmer lehnt eine Schadensersatzzahlung ab, hierzu sei der FS Bayern zuständig. K lässt das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren. In der Folge erhält K nach erfolgter Anhörung einen Kostenbescheid indem K die Kosten der Abschleppmaßnahme auferlegt werden. Der Bescheid ist begründet und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Es wird angeführt, dass die Schilder bereits eine Woche vor dem Halteverbot aufgestellt wurden und überdies das Fahrzeug des K den Drehort behindert habe. K wendet ein, man hätte ihn kontaktieren sollen und die Filmgesellschaft solle als Verursacherin die Kosten tragen, da das Halteverbot allein deren privaten Interessen gedient habe. K wendet sich gegen den Kostenbescheid und will einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen den FS Bayern wegen der Spiegelreparatur geprüft haben.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2022 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.