Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2015 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
§21 BImSchG §35 BauGB §42 VwZG §123 VwGO §80 VwGO
Es ging um die Erteilung einer Genehmigung einer Trockenanlage für Heu zur Weiterverarbeitung zu hochwertigen Milchprodukten. Die Anlage lag an einer Straße. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite waren Wohnhäuser, Apotheken etc. belegen. Auf der Straßenseite der Trockenanlage waren sonst nur Felder zu finden. Der Antragsteller beantragte eine Genehmigung. Diese wurde mit Ablehnungsbescheid jedoch nicht erteilt. Hiergegen legte der ASt. Widerspruch ein, welcher als unbegründet mit Widerspruchsbescheid zurückgewiesen wurde. Der Kläger hat daraufhin fristgerecht Klage erhoben. Der Sachverhalt gab vor, dass die Anlage nach dem BIMSCHG genehmigungspflichtig war. Der Kläger war der Ansicht, dass das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB liegen würde. Die Straße würde den Innenbereich nicht vom Außenbereich trennen. Hilfsweise war der Kläger jedoch auch der Ansicht, dass öffentliche Belange im Sinne des § 35 BauGB nicht tangiert wäre. Die Behörde ist der Ansicht, dass die Anlage im Außenbereich liege würde. Die Gemeinde hat zu dem Vorhaben nicht ihr Einverständnis erteilt.
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