Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom April 2024

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Der Fall spielte im allgemeinen Verwaltungsrecht. Es ging um die bekannte Sperrung der Friedrichstraße für den Kfz-Verkehr, mit dem Ziel, die Einkaufsstraße zu beleben und ein Begegnungszentrum zu schaffen. Klägerin war die Inhaberin eines Geschäfts, die in ihrer Mittagspause normalerweise immer mit dem Auto zum Bäcker fuhr, um Zeit zu sparen. Nun muss sie laufen bzw. Fahrrad fahren, um nicht zu viel Zeit zu verlieren. Rechtsgrundlage für den Verkehrsversuch war § 45 I Nr.6 StVO. Statthaft war ein Antrag nach § 80 V VwGO wegen § 80 II 1 Nr. 2 VwGO analog (Funktionsgleichheit von Verkehrsschildern zu Polizisten). Es war insbesondere auch der straßenrechtliche Bekanntgabe Begriff zu diskutieren. Schwierigkeit war das Arbeiten mit unbekannten Normen. Einige Prüflinge haben die Prüfung vorzeitig verlassen, da sie keinen Habersack dabeihatten (es gibt immer ein paar wenige Exemplare zum Ausleihen, die jedoch bereits vergeben waren). In der Abwandlung wurde zudem eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrende von 10 km/h eingeführt, die auf § 45 I 1 StVO gestützt werden konnte. Hier war eine Verhältnismäßigkeitsprüfung Schwerpunkt, insbesondere in Ansehung einer grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 II 1 GG.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2024 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.