Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom September 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2016 im zweiten Staatsexamen in Berlin Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Ein Bundespolizist, der am Flughafen arbeitet, wird von seinem Dienstherrn aufgefordert, seinen Ohrschmuck während des Dienstes abzulegen. Dies schreibe eine Verwaltungsvorschrift bei männlichen Beamten so vor (abgedruckt). Ein Ermessen beteht nach dem Wortlaut der VV nicht. Der Polizist erhebt Widerspruch und ist der Ansicht, dass die VV diskriminierend sei. Polizistinnen dürften einen Ohrschmuck dieser Größe tragen. Außerdem will er in Uniform den Weg zu seiner Arbeit fahren, um kein Beförderungsentgelt zahlen zu müssen. Die Widerspruchsbehörde soll entscheiden. Die Leiterin des Rechtsamtes will insbesondere wissen, wie von der Behörde und dem Gericht mit der VV umzugehen ist, wenn diese sich als rechtswidrig erweise, d.h. ob die VV gerichtsfest sei.
Es war zu problematisieren, ob die Maßnahme einen Verwaltungsakt darstellt.
Außerdem war eine statistische Umfrage über die Akzeptanz von männlichen und weiblichen Polizisten mit langen Harren, Ohrschmuck etc. abgedruckt. Hiernach war die Akzeptanz von männlichen Beamten mit Ohrschmuck etwas geringer als ohne Ohrschmuck.

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