Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom Dezember 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2016 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

1. Tatkomplex: Tötung der Ehefrau.
Täter verschafft sich Zugang zur getrennt lebenden Frau, um sie zu töten. Diese kommt heim, sieht das Messer, spricht ihn an, Täter sticht dann mehrfach auf sie ein, Frau stirbt.
Problem: Zeitpunkt der Arglosigkeit bei 211.
Täter wird von seiner Tante (Schwester der O) gesehen, wie er aus dem Haus geht. Diese ruft Polizei, macht belastende Angaben. Wird nur einfach (nicht 52) belehrt.
Polizist schlägt vor, dass Zeugin den Täter anruft, Polizei hört dabei mit. Täter macht selbstbelastende Angaben. In Wohnung wird DNA und Fingerabdrücke gefunden. Täter DNA in Datenbank aufgrund früherer Verurteilung wegen sex. Straftaten.
Problem: Verwertbarkeit Aussage und Verwertbarkeit der Erkenntnisse durchs Mithören. Verwertbarkeit DNA Gutachten.

2. Tatkomplex: Zwang zur Überlassung eines Autos
Täter flieht zunächst mit eigenem PKW, aus Angst entdeckt zu werden, steigt er zum Zeugen M ins Auto, der bei laufendem Motor und gezogener Handbremse vor Sparkasse auf seine Freundin wartet. Fordert diesen unter Vorhalten der Pistole auf, den Wagen zu verlassen, damit er fliehen kann. Zeuge überlässt PKW mit gestecktem Schlüssel ohne Gegenwehr. Täter fährt davon. Auto wird eine gute Woche später verlassen in Spanien gefunden.
Problem: Raub/räuberische Erpressung/316a?
Täter wird bei Tat von (zulässiger) Videokamera der Sparkasse gefilmt, die objektiven Tatablauf bestätigt und diesen identifiziert.
Täter wird in Spanien festgenommen aufgrund eines europäischen Haftbefehls. Er wendet sich an den dortigen deutschen Konsul und macht diesem gegenüber auch selbstbelastende Angaben, ohne belehrt zu sein. Jetzt schweigt und bestreitet er alles.
Problem: Verwertbarkeit Videoaufnahme, Aussage vor Konsul. Europäischer Haftbefehl (121 StPO Frist?)

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