Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom Juli 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2020 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Klausur spielte im Baurecht.
E wollte einen sehr großen Supermarkt errichten.
Es war nicht – wie sonst – ein Anspruch auf Baugenehmigung, sondern auf Erteilung eines Bauvorbescheids.
Diesen wollte die Behörde nicht erteilen, sodass die prozessuale Einkleidung (glaube ich) eine normale Verpflichtungsklage war.
In der Zulässigkeit musste man dann aufgrund der speziellen Konstellation „Bauvorbescheid“ etwas mehr zur Klagebefugnis und zum Rechtsschutzbedürfnis schreiben.
Vorschriften des Bauordnungsrechts waren laut Sachverhalt nicht zu prüfen.
Dazu war eine fiktive Bauordnung abgedruckt, in der auch die AGL zu finden war. Die BauO Bln wurde also nicht gebraucht.
Das Vorhaben lag im unbeplanten Innenbereich. Dieser entsprach laut Sachverhalt einem Kerngebiet.
Neben der unproblematischen Erlaubnispflichtigkeit lag der Schwerpunkt in der Begründetheit auf der Erlaubnisfähigkeit.
Dazu wurden von der Behörde Schwierigkeiten sowohl „nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst“ als auch „in dessen Umgebung“ vorgetragen.
Der Supermarkt würde nämlich eine dominierende Stellung nicht nur im Gebiet selbst, sondern auch in den umliegenden Gebieten einnehmen und in diesen die Versorgung gefährden.
Diese Punkte waren (meine ich) unter § 15 I BauNVO, also dem Rücksichtnahmegebot zu prüfen.
Außerdem gab es einen Flächennutzungsplan und eine verwaltungsinterne Satzung „von früher“, nach denen das Vorhaben jeweils voll zulässig war. Dementsprechend musste man sich mit der Bindungswirkung der beiden befassen.