Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2020 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Klägerin übergibt Fahrzeug Gebrauchtwagenhändler (Beklagtem) zur Veräußerung. Dieser soll den Verkauf abwickeln und dafür 10% Provision erhalten. Anstelle des erhofften Kaufpreises von 3T EUR werden sogar 4T EUR erzielt. Der Beklagte meint ihm stehen 10% Provision aus 4T EUR zu und der Mehrerlös iHv 1T EUR. Die Klägerin meint, dem Beklagten steht die Provision aus 4T EUR zu und im Übrigen ist der Mehrerlös an die Klägerin auszukehren. Zwischen der K und dem B wurde eine „Vermittlungsvereinbarung“ geschlossen, die jedoch nicht regelte, wie der Mehrerlös zu behandeln ist. Der B gab auch zunächst keine Auskunft über den erfolgten Verkauf und erzielten Kaufpreis. Die K klagte deswegen zunächst auf Auskunft, woraufhin ein VU im schriftlichen Vorverfahren erging. Klägerin übergibt Fahrzeug Gebrauchtwagenhändler (Beklagtem) zur Veräußerung. Dieser soll den Verkauf abwickeln und dafür 10% Provision erhalten. Anstelle des erhofften Kaufpreises von 3T EUR werden sogar 4T EUR erzielt. Der Beklagte meint ihm stehen 10% Provision aus 4T EUR zu und der Mehrerlös i.H.v. 1T EUR. Die Klägerin meint, dem Beklagten steht die Provision aus 4T EUR zu und im Übrigen ist der Mehrerlös an die Klägerin auszukehren. Zwischen der K und dem B wurde eine „Vermittlungsvereinbarung“ geschlossen, die jedoch nicht regelte, wie der Mehrerlös zu behandeln ist. Der B gab auch zunächst keine Auskunft über den erfolgten Verkauf und erzielten Kaufpreis. Die K klagte deswegen zunächst auf Auskunft, woraufhin ein VU im schriftlichen Vorverfahren erging.