Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom Juni 2022

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

X möchte eine Versammlung veranstalten (Aufzug durch die Stadt hin zu einem Kriegsdenkmal), sein Verein ist dem rechtsradikalen Milieu zuzuordnen. Die Behörde will dies nur erlauben, wenn: 1. eine bestimmte Band nicht spielt, bei deren Auftritten es in der Vergangenheit zu Gewaltexzessen auch gegen Unbeteiligte kam, 2. der Aufzug nicht in der Nähe einer Asylunterkunft stattfindet, 3. Halstücher etc. nicht getragen werden, damit eine Vermummung nicht möglich ist. Beim Vermummungsgebot gibt die Behörde nur die Paragraphen wieder und meint, dass dies ausreiche (schließlich sei das Vermummungsverbot ja gesetzlich vorgesehen). Die Versammlung findet so statt, wie von der Behörde verlangt. X erhebt Klage. Er meint, dass die Auflagen rechtswidrig seien. Es sei nicht ausgemacht, dass es wieder zu Gewaltexzessen komme; auch müssten die Bewohner der Asylunterkunft dies ertragen. Das Vermummungsverbot sei rechtswidrig; die Behörde habe hier nur den Gesetzeswortlaut wiedergegeben. Schließlich trägt die Behörde noch weitere Erwägungen zum Vermummungsverbot vor.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2022 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.