Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2020 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Der Mandant (M) betreibt eine Schweinemastanlage. Er lagert die Gülle auf einer unversiegelten Bodenplatte ohne seitliche Begrenzung, die im Jahr 1965 errichtet wurde. Darüberhinaus lagert er Festmist auf einer unversiegelten Fläche. Die zuständige Behörde machte eine Vorortbegehung und bemängelte die Lagerung. die auch unversiegelt ist. Im Juni 2019 kam die Umweltbehörde und dies fest und monierte es. M unternimmt nichts. Es wird eine erneute Prüfung durchgeführt. Dabei wird festgestellt, dass die Bodenplatte Risse aufweist. Die Gülle hat einen Feuchtigkeitsgehalt von 90 % sowie einen hohen Nitratgehalt. M wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen gegen ihn geplant sind. M wendet ein, dass die Nachbarn Kunstdünger verwenden und somit Stoffe in den Boden gelangen. Er fühlt sich daher ungleich behandelt. Überdies gebe es einen Beweis dafür, dass das Grundwasser verunreinigt sei, da keine Proben bisher genommen wurden. Zudem werden die Gülle und der Mist nicht gelagert sondern demnächst weggeräumt, so dass es sich lediglich um eine Zwischenlagerung handele. M verweist die Sachbearbeiter des Grundstücks. Weitere Prüfungen können nicht stattfinden, da M den Zutritt zu seinem Grundstück verweigert. Mit Bescheid verfügt die Behörde:
1. Untersagung der Lagerung von Gülle auf der Bodenplatte und von Festmist
2. Duldung des Betretens der Behördenmitarbeiter
3. AsV
4. Zwangsgeldandrohung für Nr.1 i.H.v. 1.000 €
M bittet um Klärung der Rechtslage, wobei er nur gegen den Bescheid vorgehen möchte, wenn er dadurch erheblich an Zeit gewinnen kann oder aber gute Erfolgsaussichten bestehen.