Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2016 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Es handelt sich um die Z1 Klausur aus NRW vom 01.09.2016:
In dem Fall ging es um einen Gebrauchtwagenkauf. Das streitgegenständliche Fahrzeug wies ein defektes Motorhaubenschloss auf. Von diesem defekt war die ganze Serie des Fahrzeugs aus dem streitgegenständlichen Baujahr betroffen. Beim Verkaufsgespräch wies der Verkäufer des Fahrzeugs nicht auf diesen Defekt hin, da er keine persönliche Kenntnis davon hatte. Lediglich die Werkstatt des Autohauses hatte Kenntnis davon, teilte dies aber nicht dem Verkaufsbereich des Autohauses mit. Ein Mitarbeiter der Werkstatt legte lediglich einen Zettel ins Hangschuhfach auf dem hingewiesen wurde, dass das Motorhaubenschloss regelmäßig überprüft werden sollte. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist befuhr der Kläger eine Autobahn. Nach einiger Zeit riss die Motorhaube ab und beschädigte das Fahrzeug enorm.
Der Fall ist einer Entscheidung des OLG Düsseldorfs nachempfunden. Im Kern war eine Instruktionspflichtverletzung im Rahmen einer Verkehrssicherungspflicht zu prüfen. Entscheiden war dabei, dass der Verkäufer auf den Mangel hätte hinweisen müssen und das bloße einlegen des Zettels mit dem Hinweis in das Handbuch des Fahrzeugs nicht ausreichend war.
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