Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
A fährt im Auftrag des B nach Holland. Dort soll er von C einen genau bestimmten LKW kaufen. Hierzu führt er Bargeld in Höhe von 50.000 € mit. Es kommt zu Unstimmigkeiten mit C. B bricht die Vertragsverhandlungen ab und fährt zurück nach Deutschland. In Deutschland wird er wegen des Verdachtes eines Rauschgiftgeschäfts festgenommen. Das Geld wird eingezogen. Als Anspruchsgrundlage der Einziehung wird von den Behörden die Polizeiliche Generalklausel, sowie spezielles Gefahren Abwehrrecht genannt. A wendet sich an seinen Anwalt. Er begehrt die Herausgabe des Geldes an sich selbst. Einstieg in die Klausur war die Feststellung, dass hier der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, da die Polizei ausdrücklich zur Gefahrenabwehr tätig wurde. Prozessual war hier zuerkennen, dass der statthafte Rechtsbehelf eine Anfechtungsklage gegen den Einziehungs-VA verbunden mit einem Antrag nach § 113 I 2 VwGO auf Herausgabe ist. Dieser war hier negativ zu einer allgemeinen Leistungsklage abzugrenzen. Anschließend waren verschiedene EMGL zu prüfen und von einander abzugrenzen. Prüfung von 1006 BGB unter Beachtung von § 855 BGB
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2021 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.