Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom September 2021

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Der Sachverhalt war in Bezug auf zwei Beschuldigten zu begutachten aus staatsanwaltschaftlicher Sicht. Der Tatkomplex bezog sich auf einen Vorfall vor dem Cafe des Zeugen, Eigentümer eines Eiscafés, der berichtete, er sei gestoßen worden und aufgefordert worden unter Vorhalten eines Gegenstandes, der wie eine Pistole aussah, ihm eine Geldsumme für „die Rebecca“ zu geben, welche er ihr schulde. Nachdem der Zeuge dies verneint habe, schlug der Täter ihm mit der Waffe gegen das Gesicht. Der Täter nahm daraufhin das in der Kasse befindliche Geld an sich. Der Täter habe den Zeugen daraufhin in dem Büro innerhalb des Ladenlokals eingesperrt unter dem Schreibtisch und die Tür mittels eines Schlüssels versperrt und dann nach weiterem Geld gesucht. Danach hat er von dem Zeugen den PIN für die Banking App auf dem Mobiltelefon abgezwungen, und selbst eine Online-Überweisung vorgenommen. Nachdem der Täter gegangen sei, sei der Zeuge weiter im Büro eingeschlossen gewesen. Nach Ermittlung der „Rebecca“ und Aufsuchen durch die Polizei wurde ihr durch die Polizei das Handy abgenommen und sie unter ihrem Protest über die Widerspruchsmöglichkeit belehrt, weil befürchtet wurde, dass sie den Chatverlauf mit dem Täter löschen würde. Daraufhin wurde die Beschlagnahme richterlich bestätigt und die Daten auf dem Handy ausgewertet, inkl. eines Chatverlaufs. Später stellt sich heraus, dass der Täter tatsächlich eine angebliche Forderung auf Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld, „eintreiben“ wollte unter Vorhalt einer falschen Waffe, sich aber in der Eisdiele geirrt hatte. Die Rechtsanwältin des Beschuldigten macht ein Verwertungsverbot wegen fehlender Beschuldigtenbelehrung geltend sowie ein Verwertungsverbot deswegen, weil der der Dolmetscher dem Beschuldigten während der Vernehmung geraten habe, die Tat zu gestehen, was eine verbotene Vernehmungsmethode darstelle. Die Rechtsanwältin der Beschuldigten macht geltend, die Daten aus dem Mobiltelefon seine nicht verwertbar.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2021 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.