Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Brandenburg im September 2024

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Teil 1: Am Abend des 17.02.2024 befand sich der Angeschuldigte auf dem Heimweg von einer Kneipe. Als er dabei an der späteren Tatörtlichkeit vorbeikam, bemerkte er das auf Kipp stehende Fenster in der dortigen Souterrainwohnung der Geschädigten O. Um dort einzudringen und nach wertvollen Dingen zu suchen, nahm der Angeschuldigte einen auf dem Bürgersteig liegenden Stock und hebelte damit das angekippte Fenster auf. Zu diesem Zeitpunkt trug er ein Taschenmesser bei sich. Der Angeschuldigte gelang durch das Fenster in das Zimmer, bei dem es sich um das Schlafzimmer der Geschädigten handelte. Der Angeschuldigte plante, dieses zu verlassen, um in den weiteren Räumlichkeiten nach wertvollen Sachen zu suchen, als die Geschädigte wach wurde und den Angeschuldigten konfrontierte. Der Angeschuldigte hielt der Geschädigten sodann sein Taschenmesser entgegen. Die Geschädigte schrie daraufhin kurz auf. Der Angeschuldigte, der die Geschädigte, um jeden Preis zum Schweigen zu bringen, drückte ihr daraufhin den Hals zu. Als Reaktion auf ihre starke Gegenwehr stach er den Geschädigten sodann mit dem Messer zweimal in den Kopf- und einmal in den Halsbereich, woraufhin die Geschädigte verstarb. Die Geschädigte erlitt hierbei drei Stichverletzungen, davon zwei mi Bereich der linken Schläfe und ein letztlich todbringender Stich nie die linke Halsseite. Mitursächlich für den Tod war ein Ersticken durch zweitweisen Verschluss der Atemwege. Der Angeschuldigte begann sodann in der Wohnung nach Sachen zu suchen und entwendete dabei zwei Halsketten und Ohrringe.

Teil 2: Am Abend des 14.03.2024 befand sich der Angeschuldigte Gegen 21:00 Uhr auf dem Feld in H. Nachdem er dort mit der Zeugin und späteren Geschädigten G zusammenstieß, sagte die Zeugin Gunda Bad zum schwankend laufenden Angeschuldigten „Wenn du das Saufen nicht verträgst, lass es lieber!“. Der daraufhin in Rage geratene Angeschuldigte zog die Zeugin G vom Fahrrad und gab ihr mit der flachen Hand eine Ohrfeige. Anschließende zog er ein Taschenmesser vor, mit welchem er ihr zweimal lebensbedrohlich in den Kopf einstach. Als er imstande war, ihr einen dritte Messerstichverletzung mi Bereich des Halses zuzufügen und bereits einen 0,5 m tiefen Schnitt ansetzte, vernahm der Angeschuldigte in der Ferne Sirenen und Hundegebell. Der Angeschuldigte nahm dabei an, dass es sich um ein Annähern von der Strafverfolgungsbehörde handelte. Aus Angst vor einer Festnahme und Inhaftierung sah er von der weiteren Tatausführung ab und sagte, für die G noch vernehmbar, „Mist, die kriegen mich sonst“. Der Angeschuldigte entfernte sich sodann vom Tatort und ließ die nunmehr bewusstlos gewordene G mit den erlittenen Verletzungen am Boden liegend zurück.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2024 im zweiten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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